1997 kam Juliana Luisa Gombe als politischer Flüchtling aus Angola nach Deutschland. Auch nach 17 Jahren darf sie nicht dauerhaft in Deutschland bleiben. Immerhin muss sie ihren Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr jährlich stellen.
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1997 kam Juliana Luisa Gombe als politischer Flüchtling aus Angola nach Deutschland. Auch nach 17 Jahren darf sie nicht dauerhaft in Deutschland bleiben. Immerhin muss sie ihren Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr jährlich stellen.